Die Zuchtbestimmungen des Weimaraner-Klubs e. V.

Der Weimaraner hat im Vergleich zu vielen anderen Jagdhunderassen sehr hohe und umfassende Anforderungen an die Zuchtzulassung zu erfüllen:

  • Das äußere Erscheinungsbild muss rassetypisch sein. Als Nachweis dient eine mindestens gute Bewertung auf einer Zuchtschau.
  • Es werden nur erbgesunde Hunde zur Zucht zugelassen. Alle Zuchthunde müssen den Nachweis erbringen, nicht an Hüftgelenksdysplasie (HD) erkrankt zu sein.
  • Hündinnen dürfen nur im biologisch vernünfigen Rahmen zur Zucht eingesetzt werden. Daher ist nur ein Wurf pro Jahr erlaubt und das Höchstalter zur Zuchtverwendung auf acht Jahre begrenzt.
  • Eine hohe jagdliche Leistungsfähigkeit muss nachgewiesen werden. Weimaraner, die zur Zucht zugelassen werden, müssen zuvor bestimmte jagdliche Prüfungen bestehen (HZP oder VGP). Hierbei müssen in den wichtigsten Prüfungsfächern mindestens gute Leistungen erbracht werden.
  • Der Weimaraner ist die einzige deutsche Vorstehhunderasse, bei denen die Sicherheit des Wesens mit einem eigenen Test überprüft wird! Ängstliche und aggressive Hunde werden von der Weiterzucht ausgeschlossen.

Den strengen Zuchtauflagen des Weimaraner Klubs e. V. ist es zu verdanken, dass der Weimaraner nicht zum degenerierten Modehund verkommen ist, sondern sich zu dem entwickeln konnte was er heute ist: Ein eleganter, intelligenter und leistungsfähiger Jagdgebrauchshund, voller Vitalität und mit sicherem Wesen.




Weimaraner von der Vogelweide

Jagdliche Leistungszucht mit systematischer Frühförderung
Mitglied im Weimaraner-Klub e. V, JGHV, VDH, FCI
Ausgezeichnet mit dem Qualitäts-Siegel der Redaktion "HUNDE-INFO"