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Der Weimaraner




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Der neue Wesenstest für den Weimaraner

Von der Mitgliederversammlung des Weimaraner-Klubs wurde am 17.03.2001 eine eingreifende Veränderung des bisherigen Wesenstests beschlossen. Gegenüber dem alten Wesenstest sind die Anforderungen an den Hund deutlich erhöht worden.

Damit bleibt der Weimaraner auch weiterhin der einzige deutsche Jagdhund, bei dem die Wesenseigenschaften separat überprüft werden und Grundlage für die Zuchtzulassung bilden. Dadurch ist sichergestellt, dass weder übermäßig aggressive noch ängstliche Hunde in der Zucht Verwendung finden und ihre negativen Eigenschaften weitervererben können. (Diese Aussage trifft allerdings nur auf die Züchter zu, die mit VDH/JGHV-Papieren züchten, und nicht auf die zunehmenden Schwarzzuchten.)

Der Wesenstest besteht aus zwei Abteilungen. Zunächst wird das Verhalten am Wild geprüft. Hierbei ist ein gleichgültiges Verhalten oder ein natürliches Schutzverhalten erwünscht. Im unmittelbaren Anschluss an diesen Test wird die Ohrtätowierung des Hundes kontrolliert, wobei der Hund keine Aggressionen zeigen darf. Die zweite Abteilung wird durch den sogenannte "Kreistest" gebildet. Hierbei wird der Hund durch eine größere Menschengruppe eingekreist, und darf sich dabei weder ängstlich noch aggressiv zeigen.
 

 

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